Für Unternehmen kann die Einhaltung der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, welche bis 13.12.2024 von Unternehmen umzusetzen ist, umfangreiche Anpassungen in ihren Abläufen bedeuten. Die Pflichten reichen von der Durchführung von Risikoanalysen und der Erstellung technischer Dokumentationen, der Bereitstellung leicht verständlicher Informationen in Webshops etc. zur sicheren Verwendung des Produkts, bis hin zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und gegebenenfalls der Rücknahme oder des Rückrufs von Produkten.
Diese Maßnahmen erfordern nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern auch eine enge Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden. Obwohl die Verordnung viele Vorgaben klar definiert, bleiben viele praktische Fragen ungeklärt. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass dieser Artikel keine individuelle rechtliche Beratung ersetzt und es ratsam ist, sich an den in dieser Rechtsmaterie erfahrenen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu wenden, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Anforderungen und Umstände berücksichtigt werden.
Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich, um die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, die auf dem Markt der EU bereitgestellt werden. Sie umfasst eine Vielzahl von Produkten, die für Verbraucher bestimmt sind (Art 3 Z 1).
Bestimmte Produkte sind von dieser Verordnung ausgenommen. Dazu gehören Produkte, die unter spezifische sektorale Rechtsvorschriften fallen, wie z.B. Medizinprodukte oder Lebensmittel (vgl Art 2 Abs 2). Diese Vorschriften haben Vorrang, sofern sie Sicherheitsaspekte detailliert regeln.
Zusätzlich legt die Verordnung fest, dass sie auf alle Wirtschaftsakteure zutrifft, die in der Lieferkette tätig sind, einschließlich Hersteller, Importeure und Händler. Jeder dieser Akteure hat spezifische Pflichten, die darauf abzielen, die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Diese umfassende Regelung stellt sicher, dass die Produktsicherheit in der EU auf hohem Niveau gewährleistet wird und dass alle Akteure in der Lieferkette ihre Verantwortung zur Sicherstellung der Konformität und Sicherheit der Produkte wahrnehmen.
Pflichten der Hersteller
- Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden (Art 9 Abs 1). Dies umfasst die Durchführung von Risikoanalysen und die Bereitstellung notwendiger technischer Dokumentationen (Art 9 Abs 2).
- Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte eindeutige Identifikationsmerkmale wie Typen-, Chargen- oder Seriennummern tragen (Art 9 Abs 5). Sie sind verpflichtet, beispielsweise ihren Namen, eingetragene Handelsmarke und Kontaktadresse auf dem Produkt oder dessen Verpackung anzugeben (Art 9 Abs 6).
- Wenn Hersteller feststellen, dass ein von ihnen in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist, müssen sie sofort Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Konformität herzustellen, oder das Produkt gegebenenfalls zurückrufen oder zurücknehmen (Art 9 Abs 8 lit b iVm Art 36).
- Sie müssen zudem die Marktüberwachungsbehörden über jegliche Risiken informieren, die von einem Produkt ausgehen, das sie in Verkehr gebracht haben (Art 9 Abs 8 lit c).
Pflichten der Importeure
- Importeure spielen eine wichtige Rolle dabei, sicherzustellen, dass nur konforme Produkte auf den EU-Markt gelangen. Bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen, müssen sie sicherstellen, dass der Hersteller die erforderlichen Konformitätsbewertungen durchgeführt hat und die technische Dokumentation erstellt wurde (Art 11 Abs 1).
- Zudem müssen Importeure überprüfen, dass die erforderlichen Begleitunterlagen vorhanden sind (Art 11 Abs 4).
- Importeure müssen beispielsweise ihren Namen, ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktadresse auf dem Produkt oder dessen Verpackung angeben (Art 11 Abs 3).
- Sie sind verpflichtet, bei nicht konformen Produkten Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Produkt konform wird oder vom Markt genommen wird (Art 11 Abs 8).
- Zudem müssen Importeure die Marktüberwachungsbehörden über jegliche Risiken informieren, die von einem Produkt ausgehen, das sie in Verkehr gebracht haben (Art 11 Abs 8 lit d).
Pflichten der Händler
- Händler, einschließlich Webshop-Betreiber, müssen überprüfen, dass die von ihnen verkauften Produkte die Anforderungen der Verordnung erfüllen und von der erforderlichen Dokumentation begleitet werden (Art 12 Abs 1 und Abs 3).
- Händler sind verpflichtet sicherzustellen, dass der Hersteller und der Importeur ihre Kontaktinformationen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben haben (Art 12 Abs 1 und Abs 3).
- Händler dürfen kein Produkt auf dem Markt bereitstellen, wenn sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass es den Anforderungen der Verordnung nicht entspricht (Art 12 Abs 3).
- Falls ein Produkt nicht konform ist, müssen sie die notwendigen Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Rücknahme oder des Rückrufs des Produkts (Art 12 Abs 4).
- Zudem sind Händler verpflichtet, die Marktüberwachungsbehörden über alle Risiken zu informieren, die von einem Produkt ausgehen, das sie in Verkehr gebracht haben (Art 12 Abs 4 lit c).
- Händler müssen sicherstellen, dass Verbraucher leicht verständliche Informationen zur sicheren Verwendung des Produkts erhalten. Dies umfasst Anweisungen und Sicherheitsinformationen, die in einer Sprache verfasst sind, die die Verbraucher leicht verstehen können (Art 12 Abs 1 und Abs 3).
Die Konformitätsbewertung ist ein zentrales Element der Produktsicherheitsverordnung und dient dazu sicherzustellen, dass Produkte den festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Hersteller müssen geeignete Verfahren zur Bewertung der Konformität durchführen und die erforderliche technische Dokumentation erstellen (Art 9 Abs 4). Diese Dokumentation muss alle relevanten Informationen enthalten, um die Konformität des Produkts nachzuweisen. Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, Produkte zu überprüfen, Tests durchzuführen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn Produkte nicht den Anforderungen entsprechen (vgl Art 15). Dies schließt Maßnahmen wie Rückrufe und Warnungen ein, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Zusammenfassend hat die Verordnung somit direkte praktische Auswirkungen auf Unternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Dies beinhaltet die Durchführung von Risikoanalysen und die Bereitstellung technischer Dokumentationen. Hersteller und Importeure müssen ihren Namen und Kontaktinformationen auf dem Produkt oder der Verpackung angeben. Außerdem müssen sie Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und gegebenenfalls zur Rücknahme oder zum Rückruf von Produkten ergreifen.