KI und Urheberrecht: Stephen Thaler vor dem US-Supreme Court

Die rasante Verbreitung generativer künstlicher Intelligenz hat in den letzten Jahren auch im Urheberrecht grundlegende Fragen aufgeworfen. Systeme wie Bild- oder Textgeneratoren ermöglichen es, in kurzer Zeit Werke zu erstellen, die früher ausschließlich menschlicher Kreativität vorbehalten waren. Damit stellt sich zunehmend die Frage, wem – oder ob überhaupt jemandem – an solchen KI-generierten Inhalten Urheberrechte zustehen. Diese Problematik stand im Zentrum eines vielbeachteten Verfahrens rund um den US-Informatiker Stephen Thaler, das schließlich den US-Supreme Court erreichte.

Hintergrund und Entscheidung

Stephen Thaler beantragte beim U.S. Copyright Office die Registrierung eines Urheberrechts für das Bild „A Recent Entrance to Paradise“, das nach seiner Darstellung vollständig autonom von seinem KI-System „DABUS“ erstellt wurde. In dem Antrag wurde daher die KI – und nicht ein Mensch – als Urheber angegeben. Das Copyright Office lehnte die Registrierung jedoch ab, weil nach US-Recht urheberrechtlicher Schutz eine menschliche Urheberschaft voraussetzt. Diese Auffassung wurde sowohl von einem Bundesgericht als auch vom U.S. Court of Appeals bestätigt. Der US-Supreme Court lehnte schließlich im März 2026 die Behandlung der Beschwerde ab, sodass die Entscheidungen der Vorinstanzen bestehen bleiben und Werke ohne menschlichen Urheber weiterhin nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass sämtliche mit KI erstellten Inhalte automatisch schutzlos sind. Vielmehr kommt es weiterhin darauf an, ob und in welchem Umfang ein menschlicher kreativer Beitrag vorliegt. Wird KI lediglich als Werkzeug eingesetzt und trifft ein Mensch die maßgeblichen kreativen Entscheidungen, kann grundsätzlich weiterhin Urheberrechtsschutz bestehen. Entscheidend bleibt somit die menschliche Urheberschaft.

Einordnung aus europäischer Sicht

Auch wenn diese Entscheidung keine unmittelbare Wirkung für Österreich oder die Europäische Union entfaltet, zeigt sie deutlich, in welche Richtung sich die Diskussion in den USA entwickelt. Die amerikanischen Gerichte halten derzeit klar am Grundsatz fest, dass Urheberrechtsschutz an menschliche Kreativität anknüpft. Für die internationale Rechtsentwicklung – insbesondere in einem Bereich, der von global eingesetzten Technologien geprägt ist – stellt dies dennoch einen wichtigen Orientierungspunkt dar.