Im Sommer 2022 erregte das Vorgehen eines Rechtsanwalts aus Niederösterreich Aufsehen, der im Namen seiner Mandantin zehntausende Abmahnungen aufgrund einer behaupteten rechtswidrigen Einbindung der Schriftart Google Fonts versendet hatte.
In weiterer Folge gab dieser Rechtsanwalt auf einem eigens dafür eingerichteten – nun nicht mehr aufrufbaren – Online-Auftritt die Information bekannt, er habe diesbezüglich bereits 3 Klagen eingebracht. Er veröffentlichte auch die zugehörigen Klagen in anonymisierter Form. Darin wurde sowohl die Unterlassung, als auch die Zahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von EUR 100,00 begehrt.
Eine dieser Klagen wurde gegen eine Mandantschaft unserer Kanzlei erhoben.
Das Ergebnis: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wies diese Klage in allen Punkten ab. Die durch diesen Rechtsanwalt eingebrachte Berufung gegen dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht ebenso abgewiesen. Inzwischen ist die Rechtsmittelfrist gegen das Berufungsurteil abgelaufen und somit Rechtskraft eingetreten.
Damit wurde nicht nur ein klarer und umfassender Erfolg für unsere Mandantschaft erzielt – die klagende Partei ist mit ihren Forderungen somit in sämtlichen Instanzen gescheitert.