Pressemitteilung

Im Sommer 2022 erregte das Vorgehen eines Rechtsanwalts aus Niederösterreich Aufsehen, der im Namen seiner Mandantin zehntausende Abmahnungen aufgrund einer behaupteten rechtswidrigen Einbindung der Schriftart Google Fonts versendet hatte.

In weiterer Folge gab dieser Rechtsanwalt auf einem eigens dafür eingerichteten – nun nicht mehr aufrufbaren – Online-Auftritt die Information bekannt, er habe diesbezüglich bereits 3 Klagen eingebracht. Er veröffentlichte auch die zugehörigen Klagen in anonymisierter Form. Darin wurde sowohl die Unterlassung, als auch die Zahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von EUR 100,00 begehrt.

Eine dieser Klagen wurde gegen eine Mandantschaft unserer Kanzlei erhoben.

Das Ergebnis: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wies diese Klage in allen Punkten ab. Die durch diesen Rechtsanwalt eingebrachte Berufung gegen dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht ebenso abgewiesen. Inzwischen ist die Rechtsmittelfrist gegen das Berufungsurteil abgelaufen und somit Rechtskraft eingetreten.

Damit wurde nicht nur ein klarer und umfassender Erfolg für unsere Mandantschaft erzielt – die klagende Partei ist mit ihren Forderungen somit in sämtlichen Instanzen gescheitert.

Informationspflichten für Online-Shops

 

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Bereits seit 09.01.2016 gelten neue Informationspflichten für Unternehmer über außergerichtliche Schlichtungsverfahren-Stellen (es gibt insgesamt 8 sog. AS-Stellen). Viele Unternehmer haben diese Pflichten immer noch nicht umgesetzt und setzen sich dem Risiko von teuren Abmahnungen aus. Bei z.B. Online-Shops ist die zuständige AS-Stelle grundsätzlich der „Internet Ombudsmann“ (www.ombudsmann.at), ansonsten z.B. die AS-Stelle „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ (www.verbraucherschlichtung.or.at).

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Neuerungen im Datenschutzrecht

 

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Mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 (Datenschutz-Grundverordnung) wird die RL 95/46/EG (DatenschutzRL) mit Wirkung vom 25.05.2018 aufgehoben; deren Grundsätze werden aktualisiert und modernisiert.

Einige wesentliche Neuerungen sind dabei:

• das Erfordernis der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung personenbezogener Daten;
• ein einfacherer Zugang der betroffenen Person zu ihren personenbezogenen Daten;
• weitere Rechte auf Berichtigung und auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“);
• ein Widerspruchsrecht, auch in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der „Profilerstellung“; sowie
• das Recht auf Übertragbarkeit der Daten von einem Dienstleister an einen anderen.

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