Informationspflichten für Online-Shops

 

paar mit laptop

Bereits seit 09.01.2016 gelten neue Informationspflichten für Unternehmer über außergerichtliche Schlichtungsverfahren-Stellen (es gibt insgesamt 8 sog. AS-Stellen). Viele Unternehmer haben diese Pflichten immer noch nicht umgesetzt und setzen sich dem Risiko von teuren Abmahnungen aus. Bei z.B. Online-Shops ist die zuständige AS-Stelle grundsätzlich der „Internet Ombudsmann“ (www.ombudsmann.at), ansonsten z.B. die AS-Stelle „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ (www.verbraucherschlichtung.or.at).

Informationspflichten für Online-Shops weiterlesen

Wichtige aktuelle Rechtssätze zum Urheberrecht

 

urheberrecht_pfeile_in_landschaft

Hat der Urheber einer umfangreichen Betriebssoftware zur Steuerung eines Containerterminals eine Programmkopie an eine GmbH verkauft und auf ihren Servern installiert, ist damit sein Verbreitungsrecht erschöpft. Für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Computerprogramme macht es keinen Unterschied, ob der Verkauf eines Computerprogramms über einen (körperlichen) Datenträger erfolgt oder nicht. „Werkstück“ ist insoweit das (unkörperliche) Computerprogramm.