Telemarketing ohne Einwilligung: € 2 Mio. Bußgeld verhängt

27.06.2019 | Autorin: Andrea Wünscher – Juristische Mitarbeiterin   Andrea_Wuenscher

Ein italienisches Unternehmen, das in der Energiebranche tätig ist, ließ über ein Callcenter Neukundenakquise durchführen – allerdings ohne ausreichende Information und ohne Einwilligung der betroffenen Personen für die Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken. Dadurch verstieß es gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften und es wurde eine Geldbuße von mehr als 2 Millionen Euro verhängt.

Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße wurde auch das „ausgeprägt mangelnde Interesse“ an den datenschutzrechtlichen Bestimmungen miteinbezogen, so die Ausführungen in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen, das als Verantwortlicher für den Datenschutz tätig war, zeichnete sich außerdem nie als Verantwortlicher aus. Erschwerend wurde zusätzlich gewertet, dass die Datenerhebungen über ein Drittland stattfanden – das Callcenter hat seinen Sitz in Albanien. Dieses wurde vom verantwortlichen italienischen Unternehmen beauftragt, eine telefonische Kundenakquise durchzuführen, um Neukunden für Strom- und Gaslieferungsverträge zu gewinnen. Dabei nutzte das Callcenter die Kontaktdaten aus seinem eigenen Kundenstamm.

Insgesamt stellte die italienische Datenschutzbehörde 78 Verstöße gegen das Erhebungsverbot und 155 Verstöße gegen das Verarbeitungsverbot fest. Dennoch blieb das Bußgeld am unteren Rand des möglichen Strafrahmens und wurde noch nach der alten italienischen Rechtlage bemessen.

Auch für den österreichischen Datenschutz gilt: Für Akquisetätigkeiten müssen die Angerufenen umfangreiche Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten erhalten und zuvor in die zweckmäßige Verarbeitung eingewilligt haben. Gibt es mögliche Verstöße und findet eine Ermittlung der Datenschutzbehörde statt, kann sich eine Kooperation durchaus positiv und strafmildernd auswirken und wird daher empfohlen.